Wenn Sie Google Fonts auf Ihrer Webseite verwenden, müssen Sie sicherstellen, dass Sie dies in Übereinstimmung mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) tun. Dazu könnten Sie beispielsweise eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite veröffentlichen, in der Sie darlegen, welche Daten bei der Verwendung von Google Fonts von Ihren Besuchern an Google übertragen werden und wie diese Daten verarbeitet werden.
Im Allgemeinen stellen die von Google Fonts angebotenen Schriftarten keine Gefahr für die Einhaltung der DSGVO dar, da bei der Verwendung dieser Schriftarten keine personenbezogenen Daten von Ihren Besuchern an Google übertragen werden. Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Besucher entsprechend informieren und ihnen die Möglichkeit geben, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, falls dies erforderlich ist.
Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst machen, dass die DSGVO alle Arten von personenbezogenen Daten schützt und dass Sie daher sorgfältig darüber nachdenken sollten, welche Daten Sie auf Ihrer Webseite erheben und verarbeiten und wie Sie diese Daten schützen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Google Fonts in Übereinstimmung mit der DSGVO verwenden, sollten Sie sich an einen Fachmann wenden oder sich umfassend informieren, bevor Sie den Dienst auf Ihrer Webseite einsetzen.
Natürlich lassen sich die Fonts auch lokal speichern, jedoch seinen Sie sich bewusst, die Google-Fonts Server sind schneller und bringen der eigenen Webseite einen besseren SEO-Score. Es ist jedem selbst überlassen.